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Beleuchtungseinrichtungen:

Leuchtenbauteile sind grundlegende Austauschteile und als Gesamteinheit geprüft.

Bauartgenehmigte Umrüstungen sind mit entsprechenden E-Prüfzeichen gekennzeichnet und als solche eintragungsfrei!!

Folgende Leuchtenumrüstungen sind Eintragungsfrei!!

  • Front- u.Seitenblinker.

  • Haupt- sowie Zusatzscheinwerfer mit oder ohne Standlichtringe.

  • Rückleuchten in allen designtechnischen Ausführungen.

Bei Rückleuchten ohne Rückstrahlwirkung müssen zusätzliche Rückstrahler am Fahrzeugheck angebracht werden!! 

Ein nachträgliches Bearbeiten oder Lackieren sowie bekleben mit Folien sind nicht genehmigt und führen zum Erlöschen der Betriebsgenehmigung.

 

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