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Sportsitze und Gurtsysteme:

Grundsätzlich müssen andere Sitze eingetragen werden.

Bei Sportsitzen sowie Befestigungsadapter für welche Teilegutachten nach ECE/EWG oder sonstige ABE vorliegen ist die Eintragung problemlos. 

Die Sitze müssen Längsrichtung verstellbar sein, die Sitzlehne sowie die Kopfstützen müssen ebenfalls der Körperform angepasst werden können. 

Achten sie vor dem Kauf auf die verfügbaren Teilegutachten oder zumindest dass der erworbene Sportsitz eine geeignetePrüfkennzeichnung trägt.

Sitze ohne jeglicher Prüfgrundlagen sind nicht eintragungsfähig!!

!! Bei Fahrzeugen mit Rückhalte- sowie Air- u. Seatbagsystemen ist eine Umrüßtung nur durch einen entsprechenden Fachbetrieb zu empfehlen !!

Gurte in Kombination mit Sportsitzen

Bitte prüfen Sie, ob bei Sportsitzen laut Sitzhersteller die originalen Gurte weiterverwendet werden dürfen.

H-Gurte ohne zusätzlicher Verwendung eines Sportsitzes sind sofern der Seriengurt weiter Verwendung finden kann nicht eintragungspflichtig!!

Kann der Seriengurt nicht mehr weiterverwendet werden ist eine Eintragung unbedingt notwendig. Je nach Befestigungsposition kann es in diesem Fall zum wegfallen rückwärtiger Sitzplätze kommen.

In jedem Fall müssen derartige Gurtsysteme mit ein E-Prüfzeichen gekennzeichnet sein!!

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