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Einarmwischer:

Einarmwischer werden derzeit in Österreich seitens der Behörde nur bedingt genehmigt, da zwar das sog. "Wischfeld" als ausreichend, kaum aber das sog. "Sichtfeld" als entsprechend beurteilt werden kann. 

Die Endstellung des Wischerarmes muss entweder links oder rechts sein!! Mittelstellungen wie jene bei Motorsportfahrzeugen sind nicht zulässig. 

Wir verwenden nur Einarmwischersysteme mit ABE!! 

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