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Fahrwerksänderungen:

Sämtliche Fahrwerksänderungen müssen nachweislich für das Fahrzeug geeignet sein und somit sind folgende Nachweise unbedingt zu erbringen.

  • Entsprechende Gutachten über die abgeänderten Fahrwerksteile.

  • Bestätigung des Sach- u.Fachgerechten Einbaus durch eine Fachwerkstätte. Sollte diese nicht vorgelegt werden wird dieser bei uns im Haus nachgeprüft und entsprechend bestätigt.

  • Bestätigung über die Anpassung des lastabhängigen Bremskraftreglers sofern dieser am Fahrzeug vorhanden ist.

  • Vorlage eines positiven Achsvermessungsprotokoll innerhalb der zulässigen Toleranzbereiche lt.Angaben des Fahrzeugherstellers.

  • Bestätigung über die korrekte Scheinwerfereinstellung.

!! Generell ist hier von Billigherstellern oder Schnäppchenkäufen abzuraten !!

Die Bodenfreiheit von starren Teilen bei voller Last muss mindestens 85mm betragen!!

Grundlegend gilt dieses Mass für Bauteile aus festem Werkstoff!!

Kontrolliert werden kann diese am leichtesten mittels einem 80cm langem und 8.5cm hohen Holzstaffel der quer zur Fahrtrichtung liegt und mit dem Fahrzeug mittig und weitgehend berührungsfrei überfahren werden muss. 

Sollte die Bodenfreiheit nicht gegeben sein, so können wir Ihnen sogenannte "Höherlegungskits " zur Anhebung von 10-25mm anbieten.

KURIOSES: Einige Fahrzeuge besitzen serienmäßig weniger Bodenfreiheit was auch typengenehmigt ist!!?? Tauscht man nun bei diesem Fahrzeug das Fahrwerk gegen ein anderes, so ist automatisch eine Bodenfreiheit von 85mm als zwingend anzusehen.

Bei Federnsätzen ist besonders auf die entsprechende Vorspannung acht zu geben!! Die Feder darf nur mit entsprechend hohem Kraftaufwand in der Drehung bewegt werden und in keinem Fall senkrechtes Spiel aufweisen. Sollte Dies der Fall sein müssen entsprechend gekürzte Sportstoßdämpfer nachgerüstet werden. 

Bei Schraubfahrwerken ist besonders auf folgende Punkte zu achten:

  • Die im Teilegutachten angeführten minimalen- sowie maximalen Restgewindemasse dürfen nicht unter- oder überschritten werden.

  • Der Mindestabstand zu den Radsätzen ist gesondert zu beachten!!

  • Eine nachträgliche Abänderung sollte somit ausnahmslos unter Berücksichtung der zulässigen Bodenfreiheit durch einen Fachbetrieb vorgenommen werden.

  • Von Pneumatischen Fahrwerken sprich Airride Systems ist dringend abzuraten da diese technisch gesehen keinerlei Basis für ein ausgereiftes Fahrwerk darstellen und auch nicht Eintragungsfähig sind!!

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