separator

Lenkräder:

Eintragungstechnisch gesehen sind Lenkräder mit mind. 325 mm Durchmesser bevorteilt da diese meißt die notwendigen Abnahmekriterien erfüllen.

  • Aktuelle Abnahmegutachten mit entsprechender Fahrzeugzuordnung.

  • Volle Einsicht auf die Instrumente.

  • Abnahmefähig in Kombination mit geänderter Rad/Reifenkombination.

  • Gegebenenfalls vorhandene ESP-Funktionen müssen unterstützt werden.

Lenkräder mit kleinerem Durchmesser bis 280mm sind weitgehend nur für Fahrzeuge mit Lenkunterstützung und einem zusätzlichen Fahrversuch des amtlich anerkannten Prüfers abnahmefähig.

Vorsicht bei Holzlenkrädern bzgl. Splitterverhalten! 

Die Lenkradnabe muss mit verformungsfähigen Stegen ausgeführt sein !!

Stabile Aluzylinder sind nicht zulässig !!

separator