separator

Motortuning:

Generell ist zu beachten dass Leistungssteigerungen, egal ob durch Hubraumzuwachs, Änderung des Ventiltriebes, zusätzliche Aufladung oder Änderungen der Verbrennungsparameter erreicht, einen Verstoß gegen Steuer- und Versicherungsgesetze darstellt.

Somit sollten Sie beim Kauf von Leistungssteigerungschips oder anderer Motortuningbauteile auf ein beigelegtes TÜV-Gutachten acht geben.

Je nach Leistungszuwachs sind unterschiedlichste Abnahmekriterien zu beachten, wobei die noch eher leicht zu bewältigenden Behördlichen Hürden bei Leistungssteigerungszuwächsen bis zu 30% enden.

Variante 1: Leistungsänderung bis 5% keine Genehmigung erforderlich!!
Variante 2: Leistungsänderung über 5 % erfordert UBS, WBS, L, P und derartige Änderungen müssen in die Fahrzeugpapieren eingetragen werden!! 
Variante 3: Leistungserhöhung über 30%, erfordert UBS, WBS, A, L, G, P und im Zuge dessen muss eine Einzellgenehmigung beantragt werden.
Variante 4: Leistungsminderung bis 25%, erfordert UBS, WBS, A, L, G, P und im Zuge dessen muss eine Einzellgenehmigung beantragt werden.

A...Abgastest
G...Geräusch (Nahfeld+Fahrt)
L...Nachweis über Motorleistung (Leistungstest)
P...erforderliche Nachweise werden bei der Prüfung festgelegt
UBS...Freigabe durch Fzg-Hersteller bzw. ZT-Gutachten bzw. anderer, geeigneter Stelle
WBS...Werkstattbestätigung einer Vertragswerkstätte

Entsprechend dem VdTÜV – Merkblatt Kraftfahrwesen 751 ergibt sich z.B. folgende, kurze Zusammenfassung: 
Nach Durchführung des Motortunings muss das Fahrzeug unter betriebsüblichen Bedingungen ausreichend verkehrs- und betriebssicher bleiben. 
Alle, durch die Umrüstung höher belasteten Bauteile müssen so beschaffen sein, dass ein plötzliches und völliges Versagen nicht zu erwarten ist. 

Somit sind folgende Bauteile besonders zu beachten und gegebenenfalls entsprechend anzupassen.

  • Bremsanlage

  • Fahrwerkstechnik

  • Räder u. Reifen

  • Antriebsteile

Ansauganlagen und Austauschluftfilter!!

Generell darf sich weder Leistung, Ansauggeräusch noch das Kraftstoffgemisch/Abgas ändern.

Luftfiltereinsätze für originale Luftfiltergehäuse sind eintragungsfrei.

Offene Ansaugsysteme sind eintragungspflichtig und somit ist beim Kauf derartiger Austauschsysteme auf ein Teilegutachten zu achten.

Ansaugrohre aus Kunststoff oder Aluminium sind nicht genehmigungspflichtig.

separator